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Artikel von 2009
Fehlgeborene Kinder sind vor oder während der Geburt verstorbene Kinder ohne Vitalmerkmale und einem Geburtsgewicht von unter 500g.
In den letzten zehn Jahren hat sich vieles der Bestattungsmöglichkeit von fehlgeborenen Kindern getan- nicht...
Spezial |
19:08,
Moni
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Sie dürfen Ihr Totgeborenes Kind mit nach Hause nehmen
Totgeborene Kinder können Sie in den meisten Bundesländern - wie jede andere tote Person Ihrer Familie - für 36 Stunden zu sich nach Hause nehmen.
Den Transport muss ein Bestatter...
Spezial |
19:34,
Moni
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Seit 1998 kann ein totgeborenes Kind mit Namen eingetragen werden
Aufgrund einer Gesetzesänderung des §21 Personenstandsgesetz vom Jahr 1998 ist es möglich, totgeborene Kinder mit Namen eintragen zu lassen.
Seit dem...
Spezial |
19:36,
Moni
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Fehlgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500gramm und ohne Lebenszeichen, sind nach unserem Personenstandgesetz leider keine Personen, denn hierzu müssten sie mindestens 500 g wiegen.
Das Problem ist hier, dass die jeweilige Friedhofsverordnung festlegt, wer und wie dort...
Spezial |
19:52,
Moni
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Bei einer Lebendgeburt wird Mutterschutz gewährt.
Bei einer Totgeburt wird ebenfalls Mutterschutz gewährt.
Bei einer Fehlgeburt nicht.
Lebendgeburt:
Von einer Lebendgeburt spricht man, wenn ein Kind nach der...
Spezial |
20:27,
Moni
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